Kapitel: | Kassen- und Beitragsordnung |
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Antragsteller*in: | Christine von Milczewski |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.02.2020, 15:30 |
KBO-Ä1: Kassen- und Beitragsordnung
Text
Von Zeile 40 bis 58:
§3 Sonderbeiträge
1. Die Kreistagsmitglieder von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Rendsburg-Eckernförde sollen von ihrer Aufwandsentschädigung gemäß der jeweils gültigen Entschädigungssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde 20 Prozent an den Kreisverband spenden. Kreistagsmitglieder mit einem zu betreuenden Kind unter 12 Jahren spenden von ihrer Aufwandsentschädigung 15 Prozent, mit zwei zu betreuenden Kindern unter 12 Jahren 10 Prozent. Kreistagsmitglieder mit drei oder mehr zu betreuenden Kindern unter 12 Jahren behalten die volle Aufwandsentschädigung.
§3 Mandatsträgerabgabe
Um eine zusätzliche Finanzierung der Parteiarbeit zu ermöglichen, sind Spenden der Mandatsträger*innen aus den erhaltenen Aufwandsentschädigungen, aus Sitzungsgeldern sowie aus Vergütungen für Aufsichts-, Beirats- und Verwaltungsratmitgliedschaften (Mandatsträgerabgabe) erwünscht. Die Entscheidung für eine Mandatsträgerabgabe ist sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach freiwillig. Das Prinzip der Freiwilligkeit beinhaltet, dass kein*e Mandatsträger*in die Höhe der Spende begründen oder sich persönlich für die Höhe rechtfertigen muss. Die Mandatsträgerabgabe kann zweckgebunden erfolgen (siehe § 2 Satz 3).
2. Kreistagsmitglieder von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Rendsburg-Eckernförde, die zusätzliche Aufwandsentschädigungen gemäß Entschädigungssatzung erhalten, sollen hiervon 30 Prozent an den Kreisverband spenden.
3. Alle Mitglieder, die B´90/ DIE GRÜNEN Rendsburg-Eckernförde in Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräten vertreten, sollen von der ihnen zustehenden Vergütungen bzw. Entschädigungen 30 Prozent an den Kreisverband spenden.
4. Sitzungsgelder der Gremienmitglieder und bürgerliche Mitglieder in den Ausschüssen sind von dieser Regelung ausgenommen.
5. Gewählte Mandatsträger*innen auf Stadt- und Gemeindeebene sind angehalten gleiche Sonderbeiträge gemäß 1. bis 4. an den Kreisverband zu spenden.
Von Zeile 40 bis 58:
§3 Sonderbeiträge
1. Die Kreistagsmitglieder von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Rendsburg-Eckernförde sollen von ihrer Aufwandsentschädigung gemäß der jeweils gültigen Entschädigungssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde 20 Prozent an den Kreisverband spenden. Kreistagsmitglieder mit einem zu betreuenden Kind unter 12 Jahren spenden von ihrer Aufwandsentschädigung 15 Prozent, mit zwei zu betreuenden Kindern unter 12 Jahren 10 Prozent. Kreistagsmitglieder mit drei oder mehr zu betreuenden Kindern unter 12 Jahren behalten die volle Aufwandsentschädigung.
§3 Mandatsträgerabgabe
Um eine zusätzliche Finanzierung der Parteiarbeit zu ermöglichen, sind Spenden der Mandatsträger*innen aus den erhaltenen Aufwandsentschädigungen, aus Sitzungsgeldern sowie aus Vergütungen für Aufsichts-, Beirats- und Verwaltungsratmitgliedschaften (Mandatsträgerabgabe) erwünscht. Die Entscheidung für eine Mandatsträgerabgabe ist sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach freiwillig. Das Prinzip der Freiwilligkeit beinhaltet, dass kein*e Mandatsträger*in die Höhe der Spende begründen oder sich persönlich für die Höhe rechtfertigen muss. Die Mandatsträgerabgabe kann zweckgebunden erfolgen (siehe § 2 Satz 3).
2. Kreistagsmitglieder von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Rendsburg-Eckernförde, die zusätzliche Aufwandsentschädigungen gemäß Entschädigungssatzung erhalten, sollen hiervon 30 Prozent an den Kreisverband spenden.
3. Alle Mitglieder, die B´90/ DIE GRÜNEN Rendsburg-Eckernförde in Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräten vertreten, sollen von der ihnen zustehenden Vergütungen bzw. Entschädigungen 30 Prozent an den Kreisverband spenden.
4. Sitzungsgelder der Gremienmitglieder und bürgerliche Mitglieder in den Ausschüssen sind von dieser Regelung ausgenommen.
5. Gewählte Mandatsträger*innen auf Stadt- und Gemeindeebene sind angehalten gleiche Sonderbeiträge gemäß 1. bis 4. an den Kreisverband zu spenden.
Kommentare
Christine von Milczewski:
Lasse Bombien: