| Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung August 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 6 Anträge |
| Antragsteller*in: | Vorstand des OV Bordesholm (dort beschlossen am: 12.08.2026) |
| Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
| Eingereicht: | 22.08.2026, 19:42 |
Klage des Bezirksvorstandes Oberfranken beim Bundesschiedsgericht zur Urabstimmung über die Satzungsreform
Antragstext
Wir beantragen, dass sich der KV Rendsburg-Eckernförde der Klage des
Bezirksverbandes der Grünen Oberfranken beim Grünen Bundesschiedsgericht zur
Urabstimmung über die Satzungsreform anschließt, um die Rechtslage für diesen
Fall und und vor allem für die Zukunft zu prüfen und zu klären.
Begründung
Völlig unabhängig vom Ergebnis der Urabstimmung über die Reform der Bundes-Satzung in diesem Jahr gibt es berechtigte Zweifel an der Gültigkeit des Verfahrens. Aus diesem Grund hat der Bezirksverband der Grünen Oberfranken einen Antrag ans Bundesschiedsgericht gestellt, mit dem er offiziell klären lassen will, ob eine Satzungsänderung auf diesem Wege durch eine Urabstimmung rechtlich sicher möglich ist oder nicht. Damit soll nicht nur Klarheit über den konkreten Fall geschaffen werden, sondern auch für künftige Satzungsänderungen außerhalb von Bundesversammlungen. Die Zweifel begründen sich im Parteiengesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Satzung des Grünen Bundesverbandes. Hier die Angaben und Auszüge:
Nach §9 Abs. 3 des Parteiengesetzes der Bundesrepublik Deutschland dürfen Satzungsänderungen nur auf einem Parteitag beschlossen werden.
Satzung des Bundesverbandes "Grüne Regeln" (Beschluss 16.10.2022): §27 Abs. 1 Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten der satzungsändernden Bundesversammlung erforderlich. Für Satzungsänderungen gilt eine Beschlussfähigkeit von 50 % der Stimmberechtigten.
Danach müssen Satzungsänderungen auf einem Parteitag beschlossen werden und es gilt die zwei Drittel Mehrheit. Beides war bei der Urabstimmung zur Satzungsänderung nicht erfüllt. Die Annahme des Bundesvorstandes, die in der Urabstimmung zur Abstimmung gestellten und mehrheitlich angenommenen Änderungsvorschläge seien wirksam geworden und als geltendes Satzungsrecht zu behandeln, beruht daher nach Auffassung des Antragstellers "Bezirksverband der Grünen Oberfranken" auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung.
Den Antrag des Bezirksverbandes Oberfranken findet ihr hier:
Link zur Seite des Bezirksverbandes Oberfranken "Aktuelles"
Link zum Beitrag und zum Antrag an das Bundesschiedsgericht vom 29.07.2026
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