Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung November 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 5 Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und Kreisvorstand Bündnis 90/Die Grünen Rendsburg-Eckernförde: Christine von Milczewski, Lukas Strathmann, Lasse Bombien, Kirsten Zülsdorff, Armin Roesener, Gudrun Rempe, Georg Wilkens, Solveyg Stauch, Dirk Behrens, Ulrike Khuen-Rauter, Klaus Langer, Anne Ipsen, Hauke Kruse, Barbara Gonnermann, Lennart Sass, Johann Brunkhorst, Norbert Schildbach |
Eingereicht: | 28.10.2021, 22:18 |
Krankenhausversorgung im Kreis Rendsburg-Eckernförde sichern
Beschlusstext
1. Wir geben der Grünen Kreistagsfraktion den politischen Auftrag, sich
weiterhin aktiv für den Erhalt der Klinikstandorte in Rendsburg und Eckernförde
einzusetzen!
2. Wir fordern die Grüne Landtagsfraktion dazu auf, sich in der derzeitigen
Legislaturperiode und bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen nach der
kommenden Landtagswahl
- dafür einzusetzen, dass ausreichende Investitionsmittel für die nachhaltige
Sicherung der Krankenhausstandorte in Schleswig-Holstein bereit gestellt werden,
- und sich insbesondere dafür einzusetzen, dass das Land auch für den
Krankenhausstandort Eckernförde ausreichende investive Fördermittel bereit
stellt.
Begründung
Begründung:
Im Kreis Rendsburg-Eckernfördesind wir in der glücklichen Situation, dass unsere Klinik in kommunaler Hand ist und dies soll auch so bleiben!
Der Kreis selbst ist alleiniger Gesellschafter der imland Kliniken mit den Krankenhausstandorten Rendsburg und Eckernförde. Übernahmeangebote privater Klinikkonzerne hat der Kreis in der Vergangenheit abgelehnt. Beide Klinikstandorte sind in den Krankenhausplan des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen. Der Kreis erfüllt damit seine Verpflichtung nach dem Landeskrankenhausgesetz Schleswig-Holstein, die Krankenhausversorgung der Bevölkerung im Kreis sicher zu stellen. Die Krankenhausversorung hat zum Ziel, eine „qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung“ sicher zu stellen (so § 1 Abs. 1 Nr. 1 Landeskrankenhausgesetz).
Das Land Schleswig-Holstein gewährt zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung Fördermittel, vorrangig um die erforderlichen Investitionsmaßnahmen für die Krankenhäuser zu finanzieren (§§ 3 Abs. 2, 11 Abs. 1 Landeskrankenhausgesetz).
Im Kreis Rendsburg-Eckernförde sind sowohl am Klinikstandort Rendsburg als auch am Klinikstandort Eckernförde Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden, teilweise auch Neubauten und Investitionen in die Klinikinfrastruktur erforderlich. Insbesondere am kleineren Standort der imland Klinik, in Eckernförde, kann von einem enormen Sanierungsstau gesprochen werden. Das Gebäude stammt aus den 1960er Jahren, Umbauten sind aufgrund der Bauweise so gut wie ausgeschlossen. Gutachten haben gezeigt, dass mit einem Teilneubau (Neubau eines Bettenhauses) der Klinikstandort auch nachhaltig gesichert werden könnte.
Die bisherigen Förderzusagen des Landes für Investitionsmaßnahmen in den Klinikstandort Eckernförde decken nicht die erforderlichen Kosten. Es bleiben millionenschwere Investitionslücken. Hinzu kommen die Einnahmeausfälle der Imland Kliniken während der Corona-Pandemie. Diese fehlenden Erlöse haben dazu geführt, dass der Kreis den Kliniken im laufenden Haushaltsjahr bereits Millionenbeträge zur Verfügung stellen musste, um die Liquidität im Geschäftsbetrieb zu gewährleisten. Freie Geldrücklagen des Kreises, die nicht bereits durch andere Infrastrukturprojekte gebunden sind, stehen daher nur noch begrenzt zur Verfügung. Der Kreis kann seine Pflichtaufgabe, die Krankenhausversorgung für die Menschen im Kreis sicher zu stellen, nicht ohne zusätzliche finanzielle Förderung erfüllen.
Die jetzt diskutierte mögliche Schließung des Standortes Eckernförde, der neben dem Verlust einer stationären medizinischen Versorgung der Bevölkerung in und um Eckernförde, sowie der vielen Tourist*innen, auch den Verlust von etwa 650 Arbeitskräften bedeuten würde, kommt für uns nicht in Frage!
Der Klinikstandort Eckernförde ist unverzichtbar für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung in und um Eckernförde und für die vielen Touristen, die an der Eckernförder Bucht oder auf der Halbinsel Schwansen Urlaub machen. Es gilt daher, diesen Standort mit seinen Stationen langfristig zu erhalten, weiter zu entwickeln und zu stärken.
Klar ist aber auch – der Kreis Rendsburg-Eckernförde kann die erforderlichen Kosten für eine Sanierung der Klinik und hier insbesondere für den Neubau nicht allein finanzieren. Dies ist Aufgabe des Landes. Die bisherigen Förderzusagen des Landes für Investitionsmaßnahmen in den Klinikstandort Eckernförde (derzeit 10 Millionen Euro) decken bei Weitem nicht die erforderlichen Kosten. Es bleiben millionenschwere Investitionslücken (ca. 46 Millionen Euro), die für einen Weiterbetrieb der Klinik in Eckernförde dringend zu füllen sind.
Die vom Land in Aussicht gestellte investive Förderung in Höhe von 10 Millionen Euro ist für eine dauerhafte Sicherung des Klinikstandorts Eckernförde nicht ausreichend. Die Gebäude der imland Klinik Eckernförde gehören zu den ältesten im Land und haben dringenden Investitionsbedarf. Der Standort Eckernförde hat im Gegensatz zu anderen Kliniken seit 2011 keine investiven Fördermittel durch das Land Schleswig-Holstein erhalten.
Änderungsanträge
- A1-Ä1 (Björn Schneidemesser (KV Rendsburg-Eckernförde), Abgelehnt)