Die Mitglieder des Kreisvorstands sind durch die Kreismitgliederversammlung demokratisch für die Dauer ihrer Amtszeit gewählt. Eine vorzeitige Abwahl kommt einem Misstrauensantrag gleich und bedarf daher aus meiner Sicht einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, um die ursprüngliche Wahlentscheidung und das damit ausgesprochene Vertrauen für die Zukunft rückgängig zu machen.
Kapitel: | Satzung |
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Antragsteller*in: | Christine von Milczewski |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.02.2020, 14:53 |
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Lasse Bombien: