Die im Zusammenhang mit der Urabstimmung aufgeworfenen rechtlichen Fragen verdienen eine verbindliche Klärung. Ein entsprechendes Verfahren vor dem Bundesschiedsgericht wurde bereits eingeleitet. Damit ist gewährleistet, dass sich das zuständige Schiedsgericht mit diesen Fragen befasst.
Eine zusätzliche Beteiligung unseres Kreisverbandes ist für diese Klärung nicht erforderlich. Sie würde keinen erkennbaren zusätzlichen Erkenntnisgewinn schaffen.
Gleichzeitig kann eine eigene Beteiligung personelle Ressourcen binden. Das Verfahren müsste begleitet, Unterlagen müssten geprüft und gegebenenfalls Stellungnahmen abgestimmt und erstellt werden. Diese Arbeit würde sowohl ehrenamtliche Vorstandsmitglieder als auch die Geschäftsstelle zusätzlich belasten.
Auch mögliche finanzielle Auswirkungen sind derzeit nicht absehbar. Zwar ist das Verfahren vor dem Bundesschiedsgericht selbst kostenfrei. Je nach Verlauf können jedoch weitere Aufwendungen entstehen, etwa für rechtliche Beratung oder Vertretung.
Eine rechtliche Klärung unterstützen wir ausdrücklich. Dafür ist es aber nicht notwendig, selbst Verfahrensbeteiligte zu werden.
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