| Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung April 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 5 Politischer Austausch und Anträge |
| Antragsteller*in: | OV Region Rendsburg und OV Mittelholstein (dort beschlossen am: 08.04.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 12.04.2026, 19:41 |
P1: Einschränkung der Nutzungszeiten für Mähroboter
Antragstext
Der Kreisverband Rendsburg-Eckernförde von Bündnis 90 / Die Grünen setzt sich
für eine möglichst flächendeckende Einschränkung der Mähzeiten von Mährobotern
auf 10 bis 18 Uhr ein. Da eine zeitnahe bundesweite Regelung aktuell nicht
realistisch erwartet werden kann, fordern wir entsprechende Verordnungen auf
Ebene des Landes Schleswig-Holstein, des Kreises Rendsburg-Eckernförde sowie der
Städte und Gemeinden im Kreis.
Begründung
Der Igel, das Tier des Jahres 2024, gehört zu den ältesten noch existierenden Säugetierformen. Er steht in vielen europäischen Ländern unter Naturschutz und auf der Roten Liste der gefährdeten Arten, die Bestände sind seit Jahren rückläufig. Der Schutz der Igel ist deshalb ein zentrales Anliegen des Tier- und Naturschutzes.
Die nächtliche Nutzung von Mährobotern schadet nicht nur dem Igel, sondern auch weiteren dämmerungs- und nachtaktiven Arten. Dabei bedeutet ein nächtliches Fahrverbot lediglich eine geringe Nutzungseinschränkung, es ist stattdessen eine einfache, verhältnismäßige und wirksame Maßnahme zum Schutz der Tiere. Tagsüber sind die meisten gefährdeten Tierarten weniger aktiv, so dass die Nutzung der Geräte weiter möglich bleibt, ohne den Komfort der NutzerInnen wesentlich einzuschränken.
Unterstützt von mehr als 2500 Mitzeichnern liegt eine in die gleiche Richtung zielende Petition aktuell im Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Inzwischen hat sich auch der Deutsche Städtetag der Forderung angeschlossen, die bundesweit bereits in verschiedenen Kommunen in geltendes Recht umgesetzt wurde, so z. B. in Hamburg, Köln und dem Rhein-Kreis Neuss. Trotzdem kann im Sinne der Tiere nicht auf eine bundes- oder landeseinheitliche Regelung gewartet werden.
Reine Informationskampagnen, die von den relevanten Organisationen seit Jahren durchgeführt werden, haben bisher nicht zum gewünschten Ziel geführt. Deshalb ist eine zeitnahe rechtssichere Regelung in den Strukturen unseres Einflussbereiches notwendig.
Der OV Mittelholstein ist diesem am 08.04. im OV Rendsburg gefassten Beschluss in seiner Sitzung am 10.04.2026 beigetreten.
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