Es sollte zwar an die Mandatsträger appelliert werden zu spenden, aber es sollte kein Zwang ausgeübt werden. Die Ausnahmen, die gemacht werden (bei Betreuung von Kindern unter 12 Jahren entfällt die Zwangsabgabe) sind nicht ausgewogen. Zum Beispiel können Mitglieder, die kranke Angehörige betreuen, oder auch Mitglieder, die das Studium ihrer Kinder stemmen müssen, weitaus mehr finanziell belastet sein.
Antrag: | Reform der Kassen- und Beitragsordnung |
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Antragsteller*in: | Gudrun Rempe (KV Rendsburg-Eckernförde) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 04.03.2020, 09:27 |